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Strafanzeige gegen Rechtsanwalt Thomas Köhler Oebisfelde am 04.12.2018

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Herausgegeben von in Recht & Gesetz ·
Am 11.09.2018 wurde das Rentnerehepaar Viola und Horst-Gerhard Düsterhöft und der Enkel Jonas H. (4 Jahre) von 8 unbekannten teils bewaffneten Personen überfallen. Anführer dieser Bande war ein Person mit Namen „XYZ ohne Vornamen“. Auftraggeber bis heute unbekannt. Womöglich jedoch eine leitende Person (Staatsdiener) des Hauptzollamts Magdeburg bzw. der Außenstelle Halle Saale. Die Täter drangen gegen 9:30 Uhr ohne rechtliche Legitimation (Vollstreckungstitel, Gerichtsurteil) in die Wohnung der Familie Düsterhöft in Oebisfelde ein, durchsuchten Räumlichkeiten und Schränke, stahlen private Gegenstände der Ehefrau, der Enkelkinder, und von mir, dem Hausherrn.

Ich machte die Eindringlinge darauf aufmerksam, dass sich seit 1.1.2018 meine Firma, DÜSTI's Computer-Shop ebenfalls in den Räumlichkeiten befindet. Ungeachtet dessen stahlen sie Gegenstände des täglichen Bedarfs unter anderem auch unseren PKW VW Touran, amtliches Kennzeichen BK-GD1954. Sie verweigerten das Zeigen ihrer Ausweisdokumente und die Telefonie mit dem Leiter Ihrer Arbeitsstelle bzw. mit dem Richter Mersch vom Amtsgericht Haldensleben, der diesen angeblichen Vollstreckungstitel von 17.000,00€ vergeben hat.

Völliger Unsinn, denn ein Amtsgericht hat dazu nicht die Befugnis und mein Schufa Score ist 98,6%, der Bürgel Index meiner Firma ist mit 2,1 tadellos und das seit 10 Jahren. Der Vorfall wurde unter der Vorgangsnummer : BK ZA/RBB  1/10934 /2018 zur Anzeige beim Landeskriminalamt Magdeburg, Nachttweide 82 in 39124 Magdeburg gebracht.

In dem Moment, wo ich einen Zeugen aus der Nachbarschaft holen wollte, wurde ich von 3 bewaffneten Personen gewaltsam zu Boden geworfen. Mir wurden Handschellen hinter dem Rücken angelegt und man gestattete mir 3 Stunden nicht zu trinken, zu Essen, die Notdurft zu verrichten. Nach Artikel 104 Grundgesetz der BRD Abs. (1) "seelische und körperliche Misshandlung". Man gestattete mir nicht eine Person meines Vertrauens oder einen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin in Oebisfelde anzurufen.

Meine Ehefrau war in einem schockartigen Zustand, völlig hilflos und das Kleinkind wurde einfach vor den Fernseher gesetzt, währenddessen, die Schränke im Wohnzimmer durchwühlt und persönliche Geld-, und Sachwerte meiner Ehefrau und der Enkelkinder gestohlen wurden. Ich wehrte mich verbal gegen die 4 bewaffneten Täter in Polizei Uniformen und machte sie darauf aufmerksam, dass sie sich einer schweren Straftat schuldig gemacht hatten. Schließlich genießen Rentner und Kleinkinder den besonderen Schutz in unserer Gesellschaft. Das was hier in unserer Wohnung passierte war ein terroristischer Anschlag auf Schutz befohlene Alte und Kind.

Ich verlangte unzählige Male den Rechtsanwalt Thomas Köhler oder die Rechtsanwältin Stefanie Wulf anzurufen. Gegen 12:00 Uhr hatte sich meine Ehefrau wieder gefangen. Ich forderte sie auf die Rechtsanwältin Stefanie Wulf anzurufen und sie zu bitten sofort zu uns zu kommen. Denn gerade zu dieser Zeit erschien ein Abschleppdienst, der unser Auto mitnehmen wollte. Die Rechtsanwältin Stefanie Wulf Oebisfelde verweigerte die Hilfe. Ich erstatte Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gegen Frau Stefanie Wulf § 323 StGB.

Gegen 14:20 Uhr wurden mir endlich die Handschellen abgenommen und ich durfte auf die Toilette und Trinken und selbst eine Person meines Vertrauens anrufen. Noch waren die 8 Eindringlinge in unserer Wohnung. So rief ich um 14:24 Uhr den Rechtsanwalt Thomas Köhler, Magdeburger Str. 12 in 39646 Oebisfelde an und bat Ihn in umgehend zum Tatort zu kommen, um meiner Ehefrau und dem kleinen Kind zu helfen.

Der Thomas Köhler verweigerte die Hilfeleistung, obwohl es Ihm zumutbar war, ohne Angabe von Gründen. Als Rechtsvertreter meiner Ehefrau Viola Düsterhöft und unseres Enkelkindes, Jonas Hein, erstatte ich Strafanzeige § 323c StGB gegen Thomas Köhler. Der verursachte Schaden bei dem Diebstahl beläuft sich auf 20.000,00€.

Da auch das Büro meiner Firma, DÜSTI's Computer-Shop, seit 8.1.2018 in unserem Haus, mit meinen betrieblichen und gerichtlichen Unterlagen durchsucht wurde, ohne dass ein Zeuge anwesend war, entwendeten die Täter Unterlagen eines Rechtsstreits Geschäftsnummer 17 C 384/18 in dem Rechtsstreit Düsterhöft gegen Peters. Der Rechtsanwalt Thomas Köhler ist der Vertreter des Herrn Peters.

Ich muss annehmen, dass seine Weigerung zum Tatort zu kommen damit zu tun hatte, dass er die Täter kannte oder sogar beauftragt hatte, diese Dokumente zu entwenden, um einen bevor stehenden Gerichtsprozess am 13.11.2018 zu seinen Gunsten zu entscheiden. Ich erstatte ebenfalls Strafanzeige gegen den Herrn Thomas Köhler (Anschrift Siehe oben) wegen Diebstahl § 242 StGB von insgesamt 1294,28€ der unpfändbaren  Renten und Pensionszahlung vom Privat-Konto des Herrn Horst-Gerhard Düsterhöft  1501333700 BIC: NOLADE21HDL Kreissparkasse Börde.

Ich erstatte Anzeige gegen Herrn Thomas Köhler wegen Verleumdung §187. Ohne Vollstreckungstitel und wider besseren besseres Wissen in Beziehung auf die Privatperson Horst-Gerhard Düsterhöft sowie die Firma DÜSTI's Computer-Shop Oebisfelde, behauptet und verbreitet der Herr Thomas Köhler seit 9.09.2017 unwahre Tatsachen welche dazu dienen meine Familie, meine Firma und mich verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.

Herr Thomas Köhler missbraucht sein Amt als Rechtsanwalt dazu Mobbing und Bossing gegen mich zu betreiben, weil ich es wage, unsere Rechtsanwaltstätigkeit selbst zu übernehmen. Dadurch bereitet er mir und meiner Familie eine beachtliche Mehrarbeit, zusätzliche Kosten, Arbeitsausfall und seelische Qualen, seit 9.09.2017.

Dies erfüllt den Strafbestand der Körperverletzung § 223 StGB, der Beleidigung § 185StGB, der üblen Nachrede § 186 StGB und der Nötigung § 240StGB. Ich erstatte Strafanzeige wegen der begangenen Straftaten.

Er verstößt gegen das GG Artikel 101, indem er eine Verhandlung, die vor dem Landgericht Magdeburg Nr. 9O1336/17 geführt wurde und bei der die Richterin Miriam Soehring per Urteil festgestellt hat, dass die Firma Düsterhöft allen Verpflichtungen nachgekommen ist, ein Mietobjekt schon zwei Monate vor der Verhandlung zu räumen. Sämtliche offen finanziellen Verpflichtungen des Mieters wurden einen Monat vor dieser Verhandlung beglichen.

Der Schuldner ist der RA Thomas Köhler und sein Mandant der Wulfhard Peters, er hat die vom Mieter gezahlte Mietkaution in Höhe vom 808,00€ trotz mehrfacher Aufforderung seit 1.01.2018 bis heute nicht beglichen. Er entzieht mich nach GG 101 Abs. (1) meinem gesetzlichen Richter in dem Rechtsstreit Frau Soehring in dem Rechtsstreit Geschäfts-Nr. 9O1336/17, indem er nun auf einmal diesen Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Haldensleben weiter führt und der Richter Mersch mit einspannt, der gar nicht mein Richter in diesem Fall "Räumungsklage" ist.

Obwohl er als Rechtsanwalt wissen müsste, dass eine unentschuldigte Fernbleiben des Vermieters bei einer Übergabe des Mietobjekts den Verlust jeglicher Schadenersatzansprüche des Vermieters zur Folge hat, mobbt er mich nun bereits ein Jahr und missbraucht seine Tätigkeit als Rechtsanwalt, dazu seine Rachegelüste gegen mich auszuleben. Ich hatte Ihn wegen Unfähigkeit vor 5 Jahren gefeuert. Ich zeige an, den Herrn Thomas Köhler wegen Diebstahl von Firmeneigentum, welches nach dem Unentschuldigten Fernbleiben zur Übergabe des Mietobjekts am 30.12.2018 im Mietobjekt zurück geblieben ist.

Trotz mehrfacher Aufforderung wurden dieses Firmeneigentum nicht zurück gegeben. Ich erstatte Anzeige gegen Herrn Thomas Köhler wegen Diebstahl von Firmeneigentum der Firma Düsterhöft im Wert von 200,00€ mit Zinsen seit 1.01.2018. Der Thomas Köhler beruft sich bei sämtlichen Straftaten, die er zu verantworten hat, auf ein so genanntes "Versäumnisurteil" einer Richterin Miriam Soehring Nr.9O1336/17 (408). Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegen die Richterin Miriam Soehring vom Landgericht Magdeburg wird demnächst eine Anzeige wegen Rechtsbeugung §339 eingereicht. Falls dies auch für einen Rechtsanwalt in Frage käme, würde ich auch gegen den Herrn Thomas Köhler Strafanzeige wegen Rechtsbeugung in dem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Magdeburg 9 O 1336/17 stellen. Trotz Räumung des Mietobjekts Peters zum 31.12.2017 und trotz Zahlung sämtlicher offener Forderungen, wurde ich von der Richterin Miriam Soehring dazu genötigt, zwei Monate nach Abschluss der fristlosen Kündigung durch den Mieter vom 10.10.2017 genötigt wurde, zu einer "Güteverhandlung" zu erscheinen bei der nicht der Mieter der Schuldner ist, sondern der Vermieter die von mir 2008 hinterlegte Mietkaution an den Mieter zurück gezahlt, bzw. das Sparbuch auf das die Mietkaution hinterlegt werden sollte, noch nicht zurück gegeben.

Herr Thomas Köhler hat wissentlich und in voller Absicht trotz Androhung der Unterlassung in Höhe von 10.000€ mit Einschreiben vom 8.04.2018, mein privates Girokonto bei der Kreissparkasse Börde  sperren lassen. Dies hat mit dem Mietrechtsstreit meiner Firma nichts zu tun. Er hat nicht den Rechtsweg über das Mahngericht Aschersleben beschritten und mich bis zur Sperre meines Girokontos im Unklaren gelassen. Er hat mir nicht die Möglichkeit eingeräumt vor einem Richter eines zuständigen Vollstreckungsgerichts gehört zu werden.

Und wider besseren Wissens verbreitet Thomas Köhler  Unwahrheiten bezüglich der Bonität meiner Firma. Nicht ich bin der Schuldner, sondern sein Mandant der Herr Wulfhard Peters, der es trotz mehrmaliger Aufforderungen ein Jahr nicht geschafft hat die fällige Mietkaution zurück zu zahlen, die meiner Firma zusteht.



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